Mit diesem Antrag (Nr.693) strebt die Stadtverordnetenversammlung an, städtische Grundstücke mittels Konzeptvergabeverfahren zu vergeben und einen Erbbauzinssatz von 1,5% oder weniger zu erreichen, sofern gemeinwohlorientierte Faktoren angemessen berücksichtigt werden. Zudem wird eine Verkürzung der Laufzeiten der Erbbaurechte und die Digitalisierung des Vertragswesens vorgeschlagen, einschließlich Gesprächen mit anderen Organisationen, um reduzierte Erbbauzinssätze zu ermöglichen.
Will die CDU denn gar nicht mehr in die Zukunft investieren?
CDU-Fraktion im Römer fordert “doppische Schuldenbremse” für Frankfurt Die Restriktionen bei der Gestaltung des kommunalen Haushalts sind streng. So ist in den Haushaltsgrundsätzen des §