Gleichberechtigung in Frankfurter Schwimmbädern

NR 893

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Magistrat wird gebeten:

  1. In Frankfurter Schwimmbädern künftig für alle Menschen, auch für weiblich gelesene Personen, das Baden mit unbekleidetem Oberkörper zu ermöglichen.
  2. Workshops für Bademeister*innen, bzw. allen tätigen Mitarbeitenden der Bäder anzubieten, bei denen der Umgang mit Diskriminierung und hier im Besonderen heteronormativen Zuschreibungen thematisiert wird.
  3. § 5 Absatz 3 der Haus- und Badeordnung der Frankfurter Bäder ist dahingehend zu erweitern, dass die Formulierung „Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen, Becken der Freibäder) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet“ um den anschließenden Nebensatz „die zumindest die primären Geschlechtsmerkmale bedecken muss.“ ergänzt wird.

Begründung:

In Zeiten, in denen Gleichstellung und Akzeptanz unterschiedlicher Geschlechter- und Geschlechtsidentitäten als grundlegende Werte und gesellschaftliche Ziele gelten, ist es nicht länger vertretbar, dass Menschen unterschiedlichen Geschlechts und geschlechtlichen Identitäten verschiedene Kleiderregeln hinnehmen müssen und somit nicht frei entscheiden können, wie sie sich kleiden. Denn dies ist Teil der grundrechtlich gewährleisteten freien Entfaltung der Persönlichkeit.

Ein Zwischenfall in Göttingen, bei dem eine non-binäre Person aus einem Schwimmbad verwiesen wurde, weil sie ihren Oberkörper nicht „angemessen“ bekleidet hatte und vom Personal des Schwimmbades als weiblich identifiziert wurde, hat für Aufsehen gesorgt und viele Städte zum Umdenken bewegt.

Frankfurt sollte diesen Schritt als eine offene, diverse und fortschrittliche Stadt ebenfalls gehen und sowohl Frauen, die seit Jahrhunderten für ihre Rechte kämpfen, sowie jeder trans- und non-binären Person eine freie und selbstbestimmte Wahl ihrer Badebekleidung einräumen. Weder dürfen Menschen wegen einer oberkörperfreien Bekleidung, noch einer Oberkörperbedeckung oder anderer Schwimmbad-Bekleidung diskriminiert werden.

Daher wird die Haus- und Badeordnung der Frankfurter Bäder wie folgt angepasst: „In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen, Becken der Freibäder) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet, die zumindest die primären Geschlechtsmerkmale bedecken muss. Die Entscheidung, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal.“

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