NR 924
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Vergütung für die Tageseltern der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu ändern:
Stundengenaue Vergütung der Betreuungszeit und Abschaffung der Degression
Zukünftig erfolgt die Vergütung der Tageseltern im Anerkennungsbetrag stundengenau pro Kind, entsprechend der in der „Vereinbarung zur Förderung in Tagesfamilien Frankfurt“ vereinbarten Stundenzahl.
Der monatliche Anerkennungsbetrag pro Kind (für 1 bis maximal 5 Kinder) soll zukünftig bei zum Beispiel 40 wöchentlichen Betreuungsstunden 866 € pro Monat betragen. Die Abrechnung erfolgt stundengenau entsprechend der in der „Vereinbarung zur Förderung in Tagesfamilien Frankfurt“ vereinbarten Stunden.
Die Degression des Anerkennungsbetrages wird nicht fortgeführt, es gibt keine Reduzierung bzgl. einer bestimmten Betreuungszahl von Kindern mehr.
Sachkostenpauschale
Für Kinder, die bei Tageseltern oder in angemieteten Räumlichkeiten betreut werden, werden entstehende Sachkosten z.B. für Räumlichkeiten, pädagogisches Material, etc. durch eine Sachkostenpauschale vergütet.
Die monatliche Sachkostenpauschale wird wie der Anerkennungsbetrag pro Stunde und Kind gemäß der „Vereinbarung zur Förderung in Tagesfamilien Frankfurt“ gezahlt und soll zukünftig bei zum Beispiel 40 wöchentlichen Betreuungsstunden
400 € pro Monat betragen. Die Sachkostenpauschale beträgt maximal monatlich
450 € pro Kind.
Dieser Beschluss wird durch den Beschluss der neuen Satzung für die Tageseltern abgelöst, sobald dieser im Stadtparlament erfolgt. Zum Umsetzungsstand wird der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert ein Zwischenbericht vorgelegt.
Die Finanzierung ist aus dem vorhandenen Budget des Dezernats Bildung, Immobilien und Neues Bauen sicherzustellen.
Begründung:
Die Abschaffung der Degression bei der Vergütung der Tageseltern sowie die Erhöhung der Sachkostenpauschale aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten sollten zum 01.01.2024 mit Beschluss einer neuen Satzung für die Tageseltern umgesetzt werden. Leider verzögert sich der Beschluss der Satzung, die Anpassung der Vergütung ist jedoch dringend notwendig, weil die bisherige Vergütung prinzipiell und aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit gestiegenen Kosten für die Lebenshaltung und die Betreuung angepasst werden soll. Zudem erwarten wir durch die Umsetzung des Beschlusses und die Einführung einer Satzung, dass finanzielle Anreize für eine Erhöhung der angebotenen Betreuungsplätze gesetzt werden und die Stadt Frankfurt damit kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze schaffen sowie neue Tagespflegefamilien gewinnen kann.