Brachliegende Flächen auf Frankfurter Friedhöfen

NR 877

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Flächen auf Frankfurter Friedhöfen gegenwärtig dauerhaft ungenutzt sind.

2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und berichten, wie diese Flächen umgestaltet werden können, um anderen Nutzungswünschen (z.B. alternativen Bestattungskulturen) gerecht zu werden. Dadurch soll auch die Inanspruchnahme weiterer Flächen außerhalb der bestehenden Friedhöfen für Beerdigungszwecke vermieden werden

3. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, konkret zu prüfen und zu berichten, ob die Flächen des Hauptfriedhofs:

– Ecke Gießener Straße/Marbachweg, Flurstücke 16-20 sowie

– Ecke Rat-Beil-Straße/Friedberger Landstraße dauerhaft nicht mehr für die Friedhofsnutzung benötigt werden

– um sie  für andere, z. B. Freizeit- oder Erholungszwecke, die im Einklang mit der Friedhofsordnung stehen, nutzbar zu machen.

Begründung:

Die Frankfurter Friedhöfe sind nicht alle gleichermaßen ausgelastet, auf einigen Friedhöfen stehen Gräber leer und Flächen liegen ungenutzt brach. Es ist sicherzustellen, dass die bestehenden Friedhöfe besser ausgelastet werden und dem Wunsch nach alternativen Bestattungskulturen nachgegangen wird.

Der Bericht B 129/23 gibt Auskunft über eine Vielzahl an Anpassungen für die Friedhofsbewirtschaftung, um den geänderten Flächen- und Nutzungsbedürfnissen gerecht zu werden. 

Friedhöfe weichen immer mehr von dem klassischen Bild ab und bilden inzwischen Begegnungsstätten für Besucher*innen jeden Alters. So wurde auf dem Hauptfriedhof bereits eine Fläche umgestaltet, auf der ein Biotop aus Trockenmauern, einer Blumenwiese und einem Insektenhotel angelegt und durch einen Bücherschrank und Bänke ergänzt wurde.

Weitere Umnutzungen brachliegender Flächen in Freizeit- und Erholungsräume insbesondere auf dem Friedhofsgelände des Hauptfriedhofs können also sowohl für Kinder wie für erwachsene Besucher*innen, auch Bewohner*innen der umliegenden Häuser, so gestaltet werden, dass die Friedhofsruhe auf den übrigen Flächen nicht gestört wird. Entsprechendes Monitoring kann zu einer besseren Auslastung der Friedhöfe und zur Vermeidung der Inanspruchnahme neuer Friedhofsflächen führen.

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