Mit diesem Antrag (Nr.693) strebt die Stadtverordnetenversammlung an, städtische Grundstücke mittels Konzeptvergabeverfahren zu vergeben und einen Erbbauzinssatz von 1,5% oder weniger zu erreichen, sofern gemeinwohlorientierte Faktoren angemessen berücksichtigt werden. Zudem wird eine Verkürzung der Laufzeiten der Erbbaurechte und die Digitalisierung des Vertragswesens vorgeschlagen, einschließlich Gesprächen mit anderen Organisationen, um reduzierte Erbbauzinssätze zu ermöglichen.
Volt im Römer sieht die HGO-Novelle kritisch
Insbesondere die Änderungen des Auszählverfahrens bei Kommunalwahlen kritisiert die Volt-Fraktion Die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und weiterer Landesgesetze ist längst überfällig. Besonders wichtig ist