Festpreisregelung neben dem Taxitarif ermöglichen

NR 906

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die „Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Frankfurt am Main (Taxentarif)“ um die Möglichkeit einer Festpreisregelung für Taxibestellungen zu ergänzen. Der Magistrat erarbeitet zusammen mit den Taxivereinigungen ein Konzept für faire Festpreisregelungen zwischen den Kundinnen und den Fahrerinnen.

Begründung:

Seit der Änderung des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) von 2021 ist erstmalig eine flexiblere Gestaltung der Taxitarife erlaubt. Diese beinhaltet auch die Möglichkeit, Festpreise für Taxifahrten zu ermöglichen. So kann bei Taxibestellungen vorab ein Festpreis festgelegt werden, zu welchem die Fahrt dann erbracht werden muss.

In Hamburg wurde mit der geänderten Taxenordnung vom 16. Mai 2023 eine Festpreisregelung durch ein Zonenmodell ermöglicht, die ab dem 01. Juli 2023 in Kraft trat. Ein weiteres Beispiel ist München, dort gibt es eine solche Festpreisregelung seit dem 01. September 2023.

In Frankfurt hat der Magistrat im November 2022 einen neuen Taxitarif beschlossen, der seit Januar 2023 gilt. Allerdings noch ohne eine Festpreisregelung.

Mit diesem Antrag unterstützen wir die rasche Umsetzung dieser rechtlichen Regelung, die für Frankfurter Taxikund*innen transparentere – vor der Fahrt nachvollziehbare – Preise ermöglichen und den Bedarfen Frankfurter Taxiunternehmen gerecht werden würde.

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