Obdach- und Wohnungslose haben de facto kein Wahlrecht 

Bei der kommenden Oberbürgermeisterwahl und auch bei sonstigen Kommunalwahlen werden die Ärmsten unter uns vergessen

Die Regelungen der Kommunalwahlen weichen stark von denen zur Landtagswahl ab

Menschen, die auf der Straße leben, hat vermutlich jeder in Frankfurt bereits gesehen. Derzeit sind nach Schätzungen 400 – 500 Männer und Frauen obdachlos und schlafen auf der Straße. Circa weitere 3100 Personen leben in Unterkünften und Übergangseinrichtungen. 

Nun steht die Oberbürgermeisterwahl an, aber Wahlberechtigt ist nach der Hessischen Gemeindeordnung, wer “seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat“. Da diese Regelung auch für die Wahl am 05.03.2023 gilt, dürfen Obdachlose und Wohnungslose den nächsten Oberbürgermeister bzw. die nächste Oberbürgermeisterin nicht wählen. Vielleicht ist das der Grund, warum man z.B. auf den Webseiten der drei zu erwartenden Favoriten keine Aussagen findet, was sie für diese Menschen tun möchten. Dabei sind gerade die Obdach- und Wohnungslosen  stark abhängig von der Politik, die vor Ort gemacht wird. Die Politik, die entscheidet, ob die Einrichtung, die sie im Winter nachts vor dem Erfrieren rettet, in Zukunft weiterhin finanzielle Unterstützung bekommt. Ob medizinische Angebote angeboten werden oder nach einer dauerhaften Wohn-Lösung gesucht wird.  

“Wir fragen uns, warum das kommunale Wahlrecht nicht mindestens an die Regelung der Landtagswahl angeglichen wird? Mit einer solchen Änderung hätten auch Personen ohne Wohnsitz, die seit mindestens 3 Monaten in der Stadt leben, ein Wahlrecht. Obdach- und Wohnungslose sollten nicht wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden – auch sie sollten ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung ausleben können”, so Britta Wollkopf, sozialpolitische Sprecherin.

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