Mit diesem Antrag reformiert die Koalition (NR.482) die gewerbliche Sondernutzung für die Außengastronomie. Gerade nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie möchten wir Restaurants keine weiteren Hürden durch ihre Flächennutzung auferlegen. Gleichzeitig darf Raum für Fußgänger*innen nicht übermäßig durch die Gastronomie versperrt werden. Unser Kompromissvorschlag zwischen diesen beiden Interessen ist, dass mindestens die Hälfte der öffentlichen Fläche eines Platzes für Fußgänger*innen erhalten bleibt. Im Gegenzug dürfen Restaurants in Zukunft Parkplätze vor ihrem Betrieb gegen eine geringe Gebühr für Gäste nutzen dürfen. So erhalten wir kulturelle Angebote in der Stadt und sorgen gleichzeitig für eine gerechtere Verteilung des Verkehrsraumes.
Volt im Römer sieht die HGO-Novelle kritisch
Insbesondere die Änderungen des Auszählverfahrens bei Kommunalwahlen kritisiert die Volt-Fraktion Die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und weiterer Landesgesetze ist längst überfällig. Besonders wichtig ist