Mit diesem Antrag reformiert die Koalition (NR.482) die gewerbliche Sondernutzung für die Außengastronomie. Gerade nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie möchten wir Restaurants keine weiteren Hürden durch ihre Flächennutzung auferlegen. Gleichzeitig darf Raum für Fußgänger*innen nicht übermäßig durch die Gastronomie versperrt werden. Unser Kompromissvorschlag zwischen diesen beiden Interessen ist, dass mindestens die Hälfte der öffentlichen Fläche eines Platzes für Fußgänger*innen erhalten bleibt. Im Gegenzug dürfen Restaurants in Zukunft Parkplätze vor ihrem Betrieb gegen eine geringe Gebühr für Gäste nutzen dürfen. So erhalten wir kulturelle Angebote in der Stadt und sorgen gleichzeitig für eine gerechtere Verteilung des Verkehrsraumes.
Volt setzt sich für den Erhalt von Straßenfesten ein
08.05.2025 Durch erhöhte Sicherheitsauflagen steigen die Kosten für Veranstalter – Angemessenheit soll überprüft werden Ein knapp 6-stelliger Betrag allein für Sicherheitsvorkehrungen eines Weinfests. Die durch