Volt im Römer sieht die HGO-Novelle kritisch

Insbesondere die Änderungen des Auszählverfahrens bei Kommunalwahlen kritisiert die Volt-Fraktion

Die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und weiterer Landesgesetze ist längst überfällig. Besonders wichtig ist der Bürokratieabbau und die Digitalisierung der kommunalen Parlamente. So soll beispielsweise die Sitzungsteilnahme von Mandatstragenden per Videokonferenz ermöglicht werden, die Kommunen müssten lediglich eine Satzungsänderung vornehmen.

Doch die hessische Landesregierung aus CDU und SPD setzt völlig falsche Akzente. Mit der Änderung des Auszählverfahrens bei Kommunalwahlen im Kommunalwahlgesetz (KWG) werden neue Parteien besonders benachteiligt. Das bisherige Auszählverfahren nach „Hare/Niemeyer“ verteilt die Sitze direkt nach dem prozentualen Stimmenanteil der einzelnen Parteien. Das neue Auszählverfahren nach „d‘Hondt“ hingegen bevorzugt vor allem große Parteien in der Verteilung der Sitze, wie auch bei der Verteilung der Sitze in sämtlichen kommunalen Gremien. Das bevorzugt große Parteien und schwächt die Legitimation unserer Kommunalparlamente. Ein zu hoher Preis, findet der Fraktionsvorsitzende der Volt-Fraktion im Römer, Martin Huber: „Städte wie Frankfurt sind vielfältig und so sollen auch ihre Stadtparlamente aussehen. Die systematische Benachteiligung von neuen Parteien schränkt die Meinungsvielfalt in unseren Kommunalparlamenten ein. So eine Änderung ist inakzeptabel und möglicherweise verfassungswidrig.“

Auch bei der gesetzlichen Regelung über die Größe der Parlamente sind Änderungen vorgesehen. Eine Regelung über die Anzahl der Sitze gibt es zwar bereits, welche die Sitzanzahl an die Einwohnerzahl koppelt. Jedoch sind die Kommunen frei in der Entscheidung darüber, die Sitzanzahl auf die der niedrigeren Einwohnergruppe zu reduzieren. Während die Hessische Gemeindeordnung (HGO) bisher eine Zwei-Drittel- Mehrheit zur Veränderung der Sitzanzahl im vorgegebenen Rahmen forderte, ist laut dem Entwurf der Landesregierung künftig nur noch eine einfache Mehrheit nötig.

Dazu Martin Huber: „Auch mit der Änderung der benötigten Mehrheit bei der Parlamentsgröße sehe ich eine große Gefahr, dass diese Regelung zugunsten großer Parteien missbraucht wird. Regierungskoalitionen könnten sich dann die Größe ihrer Parlamente so zuschneiden, wie es ihnen gerade passt.“

Außerdem legt die Landesregierung unter dem Vorwand der Planungsbeschleunigung die Axt an die Öffentlichkeitsbeteiligung an. Bürgerentscheiden im Rahmen der Bauleitplanung, besonders bei Planfeststellungsverfahren, aber auch anderen Verfahren, sollen eingeschränkt werden. Allerdings gab es in Frankfurt in den letzten Jahren auch nur einen einzigen Bürgerentscheid, von Planungsbeschleunigung kann zumindest in den Großstädten nicht die Rede sein, dazu müsste die Landesregierung ganz grundsätzlich Planungsverfahren beschleunigen, anstatt Öffentlichkeitsbeteiligung einzuschränken.

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