Einzelne Positionen des Nachtragshaushalts müssen jedoch auch kritisch im Blick behalten werden
Frankfurt ist finanziell in einer vergleichsweise stabilen Lage. Die Rücklagen der Stadt betragen über eine Milliarde Euro – das ist eine starke Grundlage, die aus den hohen Gewerbesteuereinnahmen der letzten Jahre resultiert. Die Investitionen in Infrastruktur wie Schulen, Sportanlagen und vor allem in die Regionaltangente West sind richtig und wichtig. Sie bringen langfristigen Nutzen für die Stadtentwicklung, den Verkehr und die Lebensqualität vieler Bürger*innen.
“Bei aller Zustimmung zu den strukturell sinnvollen Projekten dürfen wir in Zukunft nicht den Blick verlieren für das Maß – und für das Machbare”, so Martin Huber, Fraktionsvorsitzender von Volt im Römer. “Die geplanten Investitionen in die Liegenschaften für Kultur nehmen eine Dimension an, die wir im Blick behalten müssen, zumindest insoweit, dass wir hier langfristig nicht noch mehr neue Ausgaben einplanen können. Außerdem müssen wir bei all diesen Investitionen auch die Folgekosten beachten.”
Frankfurt zählt bereits heute zu den Städten mit den höchsten Pro-Kopf-Kulturausgaben in Deutschland, darauf kann die Stadt durchaus stolz sein. Doch auch wenn Kultur ein wesentlicher Bestandteil städtischen Lebens ist: Es darf hier im Vergleich zu Ausgaben, beispielsweise bei der Bildung oder sozialen Einrichtungen, keine Unwucht entstehen. Der Magistrat plant im Kulturbereich in den kommenden Jahren zusätzliche Investitionen und zwar besonders für Neubauten und Sanierungen. Im Nachtragshaushalt 2025 entfallen allein auf die Städtischen Bühnen zusätzliche 210 Millionen Euro für den Erwerb des Erbpachtgrundstücks. Volt im Römer unterstützt das, sieht aber insbesondere beim Neubau und Unterhalt der Städtischen Bühnen eine finanzielle Beteiligung des Landes oder anderer Geldgeber als absolut notwendig an.
Als weitere Punkte nennt Martin Huber den kommunalen Finanzausgleich, der sicherstellen soll, dass alle Kommunen flächendeckend ihren Aufgaben nachkommen können und finanzielle Ungleichheiten zwischen den Städten, Gemeinden und Landkreisen teilweise ausgeglichen werden sowie die Umlagen an den Landeswohlfahrtsverband, der insbesondere Aufgaben im Bereich der Sozial- und Behindertenhilfe in Hessen finanziert: ”Sowohl bei den steigenden Abgaben an das Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als auch an den Landeswohlfahrtsverband haben wir faktisch keinen Spielraum. Hierbei helfen uns unsere hohen Rücklagen und die letzten, soliden vier Haushaltsjahre.“
“Umso wichtiger ist es, dass wir bei freiwilligen Leistungen wirkungsorientiert agieren. Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass kleinere neue Posten, wie die 500.000 Euro für wassersparende Nebelduschen zur Hitzeminderung, absolut sinnvoll sind. Sie sind ein gutes Beispiel für pragmatische, klimaangepasste Maßnahmen, die direkt bei den Menschen ankommen. Und sie leuchten angesichts der Hitze der letzten Tage einfach ein“, so Martin Huber abschließend.