Entlastung für Frauenhäuser durch neue Registrier- und Vergaberichtlinien

Die Fraktion Volt im Römer begrüßt ausdrücklich, dass Frauen, die in Frauenhäusern leben, nun nicht mehr 12 Monate in Frankfurt gemeldet sein müssen, um Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt zu erhalten.

Die neuen Registrier- und Vergaberichtlinien (M 39/23) berücksichtigen nicht nur den seit der letzten Fassung vollzogenen gesellschaftlichen Wandel, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag für mehr Gewaltschutz für Frauen. Zusammen mit dem Hinzu-Antrag der Koalition(NR 680/23) erhalten Frauen, die zuvor nicht in Frankfurt gewohnt hatten, schneller Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt. Auch wenn es sich voraussichtlich nur um wenige Fälle im Jahr handeln wird, wird dies zu einer spürbaren Entlastung der hiesigen Frauenhäuser führen, sodass Schutzbedürftige zukünftiger seltener abgewiesen werden müssen. 

Die Fraktion Volt im Römer ist der Überzeugung, dass der Wegfall der sogenannten 12-Monats-Frist eine wichtige und längst überfällige Entscheidung für mehr Gewaltschutz darstellt, die u.a. vom Verein „Frauen helfen Frauen“ schon seit über vier Jahrzehnten gefordert wird. 

„Der angespannte Wohnungsmarkt darf nicht dazu führen, dass Frauen und ihre Kinder zu wenig Schutzräume vorfinden,“ stellt Britta Wollkopf, frauenpolitische Sprecherin fest. Und mit Blick auf den geringe Anzahl an geförderten Wohnraum führt sie fort:  „Frauen sind nicht freiwillig in unseren Frauenhäusern. Die Gewalt, die ihnen durch die Männer zugefügt wird, zwingt sie dazu. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns, alles für mehr Gewaltschutz zu unternehmen – dazu gehört auch, ausreichend Plätze in Frauenhäusern bereitzustellen.“

Die beiden Vorlagen werden am Dienstag, den 20.6.2023, im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.

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