Mit diesem Antrag (Nr.768) passen wir die Quoten für geförderte Wohnungen bei Neubauprojekten der ABG an:
Für alle Projekte der ABG Frankfurt Holding gelten folgende Quoten: 60 % aller neuen Wohnungen entstehen im geförderten Sektor, und zwar 40 % über den ersten und 20 % über den zweiten Förderweg, weitere 15 % sind reserviert für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sowie 5 % für u.a. Studierende, Auszubildende und weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf. Die genannten Quoten sollen bei allen Wohnungsbauprojekten der ABG umgesetzt werden. Abweichungen können in Einzelfällen ermöglicht werden, z.B. wenn es sich um kleine Bauvorhaben bzw. um die Aufstockung einzelner Häuser handelt. Jede Abweichung bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses des Aufsichtsrats.
Die ABG berichtet halbjährlich dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern sowie in den Quartalsberichten der Tochtergesellschaften und im jährlichen Geschäftsbericht, in welchen Stadtteilen sie aktuell Sozialwohnungen plant bzw. baut und wie sich der jeweilige Baufortschritt darstellt.
Will die CDU denn gar nicht mehr in die Zukunft investieren?
CDU-Fraktion im Römer fordert “doppische Schuldenbremse” für Frankfurt Die Restriktionen bei der Gestaltung des kommunalen Haushalts sind streng. So ist in den Haushaltsgrundsätzen des §