Tödliche Verkehrsunfälle an Gleisanlagen minimieren

NR 925

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Personenschäden und im schlimmsten Fall Todesfälle bei der Überquerung von Gleisen durch zu Fuß gehende oder Radfahrende zu vermeiden. Grundsätzlich muss die barrierefreie Querung Standard sein.

Es sind folgende Maßnahmen wiederaufzunehmen oder neu umzusetzen:

Informationskampagne:

-> Verstärkung von Gefahrenhinweisen an den Haltestellen des schienengebundenen Personenverkehrs sowie gezielte Informationskampagnen in den Schulen, die überwiegend an U- und S-Bahnen angeschlossen sind.

-> Die Informationskampagne ist auf die Jugendhäuser auszuweiten.

-> Gezielte Informationskampagne an Treffpunkten von älteren Menschen (Seniorenstifte, Nachbarschaftstreffs u. ä.)

-> Öffentliche Kampagne mit Sportvereinen oder anderen Multiplikatoren bzgl. Handynutzung im Gehen.

Weiterhin soll geprüft werden, welche weiteren Nutzer:innengruppen angesprochen werden sollten und welche Kanäle sich dazu eignen.

  • Wo nötig, eine Auffrischung der gelben Gefahrenhinweise beim Übergang über die Schienen.
  • Die Ortsbeiräte werden per E-Mail nach bedeutenden Gefahrenstellen an Gleisanlagen in Ihrem Bezirk befragt und gebeten diese bis zu einer konkreten Frist zurückzumelden.

Begründung:

Während sich die Zahl der Verletzten und Schwerverletzten durch Verkehrsunfälle im Jahr 2022 erfreulicherweise deutlich reduziert hat, ist die Zahl der getöteten Menschen von vier Fällen in 2021 auf elf Fällen im Jahr 2022 gestiegen (vgl. B 251/23).

Von den elf Todesfällen ereigneten sich sieben bedauerlicherweise im Zusammenhang mit der Überquerung von Gleisanlagen. Diese hohe Zahl lässt darauf schließen, dass die Gefahren beim Überqueren von Gleisanlagen weiterhin unterschätzt werden.

Daher sollten geeignete Maßnahmen zur Information und Aufklärung ergriffen werden.

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